Steuerklasse vor dem Elterngeld: was ändert sich an der Zahl?
Von Steuerklasse V nach III ergibt die Rechnung bei 3.000 € Monatsbrutto einen Unterschied von 384,66 € Basiselterngeld im Monat.
Angenommen: Steuerklasse IV, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.
Damit ein Wechsel sich auf das Elterngeld auswirkt, muss die neue Steuerklasse in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate des Bemessungszeitraums gegolten haben (§ 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG). Wie viele Monate das sind, hängt davon ab, wie lang der Bemessungszeitraum im Einzelfall ist: Nach § 2b Abs. 1 Satz 2 BEEG fallen einzelne Monate heraus, etwa die mit Mutterschutz, und bei Gewinneinkünften tritt nach § 2b Abs. 2 und 3 das Kalenderjahr an die Stelle der zwölf Monate. Diese Seite nennt deshalb keine Monatszahl.
Zwei Dinge gehören zu dieser Rechnung dazu. Ein Wechsel wirkt nur für die Zukunft, rückwirkend ist er nicht möglich. Und was der eine Teil an Elterngeld gewinnt, zahlt der andere im laufenden Jahr an Lohnsteuer mehr, weil er dann Klasse V hat. Die Jahressteuer beider zusammen ändert sich dadurch nicht, nur ihre Verteilung über das Jahr.
Die Rechnung über drei Bruttostufen
Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.
| MonatsbruttoEuro je Monat | In Klasse VEuro je Monat | In Klasse IIIEuro je Monat | UnterschiedEuro je Monat | Über 12 MonateEuro insgesamt |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 758,71 € | 960,38 € | 201,67 € | 2.420 € |
| 3.000 € | 1.059,21 € | 1.443,87 € | 384,66 € | 4.616 € |
| 4.500 €Höchstbetrag erreicht | 1.495,49 € | 1.800,00 € | 304,51 € | 3.654 € |
Unterschied nach Monatsbrutto
Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
Über zwölf Basismonate sind das 4.616 €. Diese Seite rechnet, sie rät nicht: Ob ein Wechsel für eine Familie infrage kommt, hängt an Dingen, die in keiner Rechnung stehen.
Rechne mit deinen eigenen Zahlen
Der Rechner auf der Startseite öffnet sich mit den Werten dieser Seite. Du änderst Brutto und Steuerklasse, und der Betrag rechnet sich neu.
Mit meinen Zahlen rechnenHäufige Fragen
Wirkt ein Wechsel rückwirkend?
Nein. Die Steuerklasse gilt ab dem Monat, für den sie eingetragen ist. Für das Elterngeld zählt, welche Klasse in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums galt, und dieser Zeitraum liegt vor der Geburt.
Was kostet der Wechsel den anderen Elternteil?
Er bekommt dann Steuerklasse V und damit im laufenden Jahr einen höheren Lohnsteuerabzug. Ist er ebenfalls elterngeldberechtigt, sinkt außerdem sein eigenes Elterngeld. Die Höhe hängt an seinem Einkommen und steht nicht in dieser Tabelle.
Gilt die Rechnung auch für Alleinerziehende?
Nein. Die Klassen III und V gibt es nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften. Für Klasse I und II gilt die Zahl der Seite zu Steuerklasse IV.
Woher die Zahlen kommen
- § 2c Abs. 3 Satz 2 BEEGmaßgeblich ist die Steuerklasse der überwiegenden Zahl der Monate
- § 2b Abs. 1 Satz 1 und 2 BEEGzwölf Kalendermonate vor der Geburt, einzelne Monate fallen heraus
- § 2b Abs. 2 und 3 BEEGbei Gewinneinkünften gilt das Kalenderjahr
- § 2e Abs. 1 BEEGAbzug für die Einkommensteuer nach der Steuerklasse
Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.
Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.
