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Wie viel Elterngeld in Steuerklasse V?

In Steuerklasse V ergibt die Rechnung bei 3.000 € Monatsbrutto 1.059,21 € Basiselterngeld im Monat.

Angenommen: Steuerklasse V, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.

Steuerklasse V ergibt das niedrigste Elterngeld der drei Klassen. Sie hat den höchsten Lohnsteuerabzug, und je höher der Abzug, desto niedriger das Elterngeld-Netto, aus dem sich der Betrag errechnet. Was ein Wechsel rechnerisch ausmacht, steht auf der Seite zum Wechsel.

Die Rechnung über drei Bruttostufen

Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.

Wie viel Elterngeld in Steuerklasse V? Beträge je Monatsbrutto, gerechnet nach dem BEEG. Rechtsstand 10/2026, zuletzt geprüft am 11.10.2026.
MonatsbruttoEuro je MonatKlasse IIIEuro je MonatKlasse IVEuro je MonatKlasse VEuro je Monat
2.000 €960,38 €897,26 €758,71 €
3.000 €1.443,87 €1.275,17 €1.059,21 €
4.500 €1.800,00 €1.800,00 €1.495,49 €

Klasse IV nach Monatsbrutto

Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 10/2026, zuletzt geprüft am 11.10.2026.

In Klasse III wären es bei demselben Brutto 1.443,87 € im Monat. Der Unterschied beträgt damit 1.443,87 € minus 1.059,21 € je Monat.

Rechne mit deinen eigenen Zahlen

Der Rechner auf der Startseite öffnet sich mit den Werten dieser Seite. Du änderst Brutto und Steuerklasse, und der Betrag rechnet sich neu.

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Häufige Fragen

Kann ich die Steuerklasse noch wechseln?

Ein Wechsel wirkt sich auf das Elterngeld nur aus, wenn die neue Klasse in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat (§ 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG). Rückwirkend ist ein Wechsel nicht möglich.

Warum ist der Unterschied bei hohem Brutto kleiner?

Weil der Höchstbetrag nach § 2 Abs. 1 BEEG bei 1.800,00 € im Monat liegt. Wer in Klasse III ohnehin am Höchstbetrag steht, kann dort nicht weiter steigen, und der Abstand zu Klasse V wird dadurch kleiner statt größer.

Bekomme ich das Geld über die Steuererklärung zurück?

Die zu viel einbehaltene Lohnsteuer gleicht die Steuererklärung aus. Das Elterngeld nicht: Es wird einmal aus dem Elterngeld-Netto des Bemessungszeitraums errechnet und später nicht nachberechnet.

Woher die Zahlen kommen

  • § 2c Abs. 3 Satz 2 BEEGmaßgeblich ist die Steuerklasse der überwiegenden Zahl der Monate
  • § 2e Abs. 1 BEEGAbzug für die Einkommensteuer nach der Steuerklasse
  • § 2 Abs. 1 BEEGHöchstbetrag 1.800,00 € im Monat

Rechtsstand 10/2026, zuletzt geprüft am 11.10.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.

Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

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