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Wie viel Elterngeld in Steuerklasse III?

In Steuerklasse III ergibt die Rechnung bei 3.000 € Monatsbrutto 1.443,87 € Basiselterngeld im Monat.

Angenommen: Steuerklasse III, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.

Steuerklasse III bringt das höchste Elterngeld der drei Klassen, weil sie im Lohnsteuerabzug die geringste Steuer ergibt und das Elterngeld-Netto damit am höchsten liegt. Sie setzt eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus, und der andere Teil hat dann Klasse V.

Die Rechnung über drei Bruttostufen

Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.

Wie viel Elterngeld in Steuerklasse III? Beträge je Monatsbrutto, gerechnet nach dem BEEG. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
MonatsbruttoEuro je MonatKlasse IIIEuro je MonatKlasse IVEuro je MonatKlasse VEuro je Monat
2.000 €960,38 €897,26 €758,71 €
3.000 €1.443,87 €1.275,17 €1.059,21 €
4.500 €Höchstbetrag erreicht1.800,00 €1.800,00 €1.495,49 €

Klasse IV nach Monatsbrutto

Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.

In Klasse V wären es bei demselben Brutto 1.059,21 € im Monat, also 1.443,87 € minus 1.059,21 € Unterschied. Über zwölf Monate gerechnet ist das der Betrag, der in der Spalte „Über 12 Monate“ der Seite zum Wechsel steht.

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Häufige Fragen

Welche Steuerklasse zählt für das Elterngeld?

Die, die in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate des Bemessungszeitraums gegolten hat (§ 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG). Nicht die am Tag der Geburt und nicht die bei Antragstellung.

Bekommen beide Eltern mehr, wenn einer Klasse III hat?

Nein. Klasse III gibt es nur zusammen mit Klasse V beim anderen Teil. Was der eine an Elterngeld gewinnt, verliert der andere, wenn er ebenfalls Elterngeld bezieht. Die Rechnung dazu steht auf der Seite zum Wechsel.

Ändert sich dadurch die gesamte Steuerlast?

Die Summe der Einkommensteuer eines Jahres hängt nicht von der Steuerklasse ab, sondern vom zu versteuernden Einkommen. Die Steuerklasse verteilt nur, wie viel im Laufe des Jahres einbehalten wird. Der Ausgleich kommt über die Steuererklärung.

Woher die Zahlen kommen

  • § 2c Abs. 3 Satz 2 BEEGmaßgeblich ist die Steuerklasse der überwiegenden Zahl der Monate
  • § 2e Abs. 1 BEEGAbzug für die Einkommensteuer nach der Steuerklasse
  • § 2 Abs. 1 BEEGHöchstbetrag 1.800,00 € im Monat

Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.

Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

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