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Was bringen die Partnermonate?

Die beiden Partnermonate ergeben bei 3.000 € Monatsbrutto zusätzlich 2.550 €.

Angenommen: Steuerklasse IV für beide Eltern, beide mit demselben Monatsbrutto, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.

Beide Eltern haben zusammen zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Zwei weitere kommen dazu, wenn sich bei einem Elternteil in zwei Monaten das Einkommen mindert (§ 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG). Ein Elternteil allein bekommt höchstens zwölf Monatsbeträge (§ 4 Abs. 4 BEEG).

Die Tabelle rechnet beide Eltern mit demselben Monatsbrutto. Verdient der zweite Elternteil anders, ändert sich der Betrag der beiden Monate entsprechend, nicht aber ihre Zahl.

Die Rechnung über drei Bruttostufen

Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.

Was bringen die Partnermonate? Beträge je Monatsbrutto, gerechnet nach dem BEEG. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
MonatsbruttoEuro je MonatBasis je MonatEuro je Monat12 Monate alleinEuro insgesamt14 Monate zu zweitEuro insgesamtDie zwei MonateEuro insgesamt
2.000 €897,26 €10.767 €12.562 €1.795 €
3.000 €1.275,17 €15.302 €17.852 €2.550 €
4.500 €Höchstbetrag erreicht1.800,00 €21.600 €25.200 €3.600 €

Die zwei Monate nach Monatsbrutto

Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.

Aus 15.302 € über zwölf Monate werden 17.852 € über 14 Monate, wenn der zweite Elternteil mindestens zwei Monate nimmt.

Rechne mit deinen eigenen Zahlen

Der Rechner auf der Startseite öffnet sich mit den Werten dieser Seite. Du änderst Brutto und Steuerklasse, und der Betrag rechnet sich neu.

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Häufige Fragen

Muss der zweite Elternteil die Arbeit ganz aufgeben?

Nein. § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG verlangt, dass sich das Einkommen in zwei Monaten mindert. Teilzeit genügt dafür, solange die Grenze von 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats eingehalten wird (§ 1 Abs. 6 BEEG).

Kann ein Elternteil alle 14 Monate nehmen?

Nein. Ein Elternteil bekommt höchstens zwölf Monatsbeträge (§ 4 Abs. 4 BEEG). Die beiden weiteren setzen voraus, dass der andere Elternteil mindestens zwei Monate nimmt.

Gelten die Monate mit Mutterschaftsgeld mit?

Ja. Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld gelten der Mutter als verbrauchte Basismonate. Die Rechnung dazu steht auf der Seite zum Mutterschaftsgeld.

Woher die Zahlen kommen

  • § 4 Abs. 3 BEEGzwölf gemeinsame Monatsbeträge, zwei weitere bei Einkommensminderung
  • § 4 Abs. 4 BEEGein Elternteil höchstens zwölf, mindestens zwei Monatsbeträge
  • § 1 Abs. 6 Nr. 1 BEEGhöchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats

Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.

Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

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