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Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: was ergibt mehr?

Ohne eigenes Einkommen im Bezugszeitraum ergeben zwölf Basismonate 15.302 € und 24 Plus-Monate 15.302 €, also praktisch dieselbe Summe über die doppelte Zeit.

Angenommen: Steuerklasse IV, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.

ElterngeldPlus ist höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, das ohne Einkommen im Bezugszeitraum zustünde (§ 4a Abs. 2 BEEG), und ein Basismonat lässt sich gegen zwei Plus-Monate tauschen (§ 4a Abs. 1 BEEG). Ohne Dazuverdienst heben sich beide Effekte auf.

Interessant wird Plus erst mit Teilzeit. Wer im Bezugsmonat arbeitet, bekommt beim Basiselterngeld nur den Anteil am Unterschiedsbetrag (§ 2 Abs. 3 BEEG), beim ElterngeldPlus greift zusätzlich die Deckelung auf die Hälfte, die vom Einkommen im Bezug unberührt bleibt. Der Plus-Betrag sinkt dadurch langsamer als der Basisbetrag.

Die Rechnung über drei Bruttostufen

Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: was ergibt mehr? Beträge je Monatsbrutto, gerechnet nach dem BEEG. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
MonatsbruttoEuro je MonatBasis je MonatEuro je MonatPlus je MonatEuro je Monat12 BasismonateEuro insgesamt24 Plus-MonateEuro insgesamt
2.000 €897,26 €448,63 €10.767 €10.767 €
3.000 €1.275,17 €637,58 €15.302 €15.302 €
4.500 €Höchstbetrag erreicht1.800,00 €900,00 €21.600 €21.600 €

12 Basismonate nach Monatsbrutto

Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.

Der Unterschied liegt nicht in der Summe, sondern in der Dauer: 1.275,17 € über zwölf Monate gegen 637,58 € über 24 Monate.

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Häufige Fragen

Wann lohnt sich ElterngeldPlus rechnerisch?

Wenn im Bezugszeitraum gearbeitet wird. Ohne Einkommen ergibt sich dieselbe Summe, nur über die doppelte Zahl an Monaten. Mit Teilzeit sinkt der Plus-Betrag langsamer als der Basisbetrag, weil er bei der Hälfte des Betrags ohne Einkommen gedeckelt ist.

Kann ich beides kombinieren?

Ja. Basiselterngeld gibt es bis zum 14. Lebensmonat, ElterngeldPlus bis zum 32., solange es ab dem 15. in aufeinander folgenden Monaten bezogen wird (§ 4 Abs. 1 BEEG).

Gibt es beim ElterngeldPlus auch einen Mindestbetrag?

Ja, er beträgt die Hälfte des Mindestbetrags beim Basiselterngeld (§ 4a Abs. 2 BEEG).

Woher die Zahlen kommen

  • § 4a Abs. 1 BEEGein Basismonat wird zu zwei Monaten ElterngeldPlus
  • § 4a Abs. 2 BEEGhöchstens die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen im Bezug
  • § 4 Abs. 1 BEEGBasis bis zum 14., Plus bis zum 32. Lebensmonat
  • § 2 Abs. 3 BEEGAnrechnung von Einkommen im Bezugszeitraum

Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.

Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

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