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Was bringt der Partnerschaftsbonus?

Vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus je Elternteil ergeben bei 3.000 € Monatsbrutto bis zu 5.101 € für beide zusammen.

Angenommen: Steuerklasse IV für beide Eltern, beide mit demselben Monatsbrutto, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.

Der Partnerschaftsbonus ist keine zusätzliche Zahlung neben dem Elterngeld, sondern eine Verlängerung: bis zu vier weitere Monatsbeträge ElterngeldPlus je Elternteil (§ 4b Abs. 2 BEEG).

Er setzt voraus, dass beide Eltern gleichzeitig und in aufeinander folgenden Lebensmonaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten (§ 4b Abs. 1 BEEG). Die Tabelle rechnet ohne dieses Einkommen. Wer in diesen Monaten tatsächlich arbeitet, bekommt nach § 2 Abs. 3 BEEG weniger, und die Zahlen hier sind dann eine Obergrenze.

Die zweite Annahme steht über der Tabelle: Beide Eltern haben dasselbe Monatsbrutto. Eine Suchanfrage gibt kein zweites Einkommen her.

Die Rechnung über drei Bruttostufen

Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.

Was bringt der Partnerschaftsbonus? Beträge je Monatsbrutto, gerechnet nach dem BEEG. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
MonatsbruttoEuro je MonatPlus je MonatEuro je Monat4 Monate, ein ElternteilEuro insgesamt4 Monate, beideEuro insgesamt
2.000 €448,63 €1.795 €3.589 €
3.000 €637,58 €2.550 €5.101 €
4.500 €Höchstbetrag erreicht900,00 €3.600 €7.200 €

4 Monate, beide nach Monatsbrutto

Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.

Je Elternteil sind das 2.550 € über vier Monate, bei 637,58 € im Monat.

Rechne mit deinen eigenen Zahlen

Der Rechner auf der Startseite öffnet sich mit den Werten dieser Seite. Du änderst Brutto und Steuerklasse, und der Betrag rechnet sich neu.

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Häufige Fragen

Müssen beide Eltern mitmachen?

Ja. § 4b Abs. 1 BEEG verlangt, dass beide gleichzeitig und in aufeinander folgenden Lebensmonaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Fällt einer aus, entfällt der Bonus für beide.

Sind die Beträge in der Tabelle sicher?

Nein, sie sind eine Obergrenze. Der Bonus setzt Arbeit voraus, und dieses Einkommen wird nach § 2 Abs. 3 BEEG angerechnet. Die tatsächliche Zahlung liegt deshalb darunter.

Gibt es den Bonus auch für Alleinerziehende?

§ 4b BEEG knüpft an zwei berechtigte Personen an. Für Alleinerziehende gelten eigene Regelungen, die diese Seite nicht abbildet.

Woher die Zahlen kommen

  • § 4b Abs. 1 BEEG24 bis 32 Wochenstunden, gleichzeitig und in aufeinander folgenden Monaten
  • § 4b Abs. 2 BEEGhöchstens vier Monatsbeträge ElterngeldPlus je Elternteil
  • § 4a Abs. 2 BEEGHöhe des ElterngeldPlus
  • § 2 Abs. 3 BEEGAnrechnung des Einkommens im Bezugszeitraum

Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.

Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

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