Wie wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Die Lebensmonate mit Mutterschaftsgeld gelten der Mutter als verbrauchte Basismonate, in der Regel die ersten beiden. Für die Monate 3 bis 12 bleiben bei 3.000 € Monatsbrutto 12.752 €.
Angenommen: Steuerklasse IV, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.
Mutterschaftsgeld und Elterngeld laufen nicht nebeneinander. Für die Lebensmonate, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, gilt der Elterngeldanspruch der Mutter als verbraucht. Das sind meist die Lebensmonate 1 und 2, weil die Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG acht Wochen nach der Entbindung dauert.
Die Monate sind damit nicht weg, sondern bezahlt, und zwar in der Regel höher als das Elterngeld: Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro je Kalendertag, den Rest bis zum bisherigen Nettoentgelt zahlt der Arbeitgeber zu.
Für den zweiten Elternteil ändert sich dadurch nichts. Er kann seine Monate unabhängig davon nehmen.
Die Rechnung über drei Bruttostufen
Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.
| MonatsbruttoEuro je Monat | Basis je MonatEuro je Monat | Lebensmonat 1 bis 2Euro insgesamt | Lebensmonat 3 bis 12Euro insgesamt |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 897,26 € | 0 € | 8.973 € |
| 3.000 € | 1.275,17 € | 0 € | 12.752 € |
| 4.500 €Höchstbetrag erreicht | 1.800,00 € | 0 € | 18.000 € |
Lebensmonat 3 bis 12 nach Monatsbrutto
Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
Aus zwölf Monatsbeträgen zu 1.275,17 € werden damit zehn ausgezahlte Monate. Die beiden ersten sind nicht verloren, sie sind durch das Mutterschaftsgeld abgedeckt.
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Mit meinen Zahlen rechnenHäufige Fragen
Verliere ich dadurch zwei Monate Elterngeld?
Die beiden Monate sind durch Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers abgedeckt, meist in Höhe des bisherigen Nettoentgelts. Der Anspruch auf Elterngeld gilt für diese Lebensmonate als verbraucht.
Gilt das auch für den zweiten Elternteil?
Nein. Die Anrechnung betrifft die Person, die Mutterschaftsleistungen bezieht. Der zweite Elternteil kann seine Monate unabhängig davon nehmen.
Wie viel zahlt die Krankenkasse?
Höchstens 13 Euro je Kalendertag (§ 24i Abs. 2 Satz 2 SGB V). Die Differenz zum bisherigen Nettoentgelt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Wer nicht gesetzlich versichert ist, bekommt auf Antrag höchstens 210 Euro insgesamt vom Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 19 Abs. 2 MuSchG).
Woher die Zahlen kommen
- § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchGsechs Wochen Schutzfrist vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung
- § 3 Abs. 2 MuSchGacht Wochen Schutzfrist nach der Entbindung
- § 24i Abs. 2 Satz 2 SGB Vhöchstens 13 Euro je Kalendertag von der Krankenkasse
- § 19 Abs. 2 MuSchGhöchstens 210 Euro für Frauen ohne gesetzliche Mitgliedschaft
- § 2b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEEGMonate mit Mutterschutz fallen aus dem Bemessungszeitraum
Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.
Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.
