Wie viel Elterngeld in Steuerklasse IV?
In Steuerklasse IV ergibt die Rechnung bei 3.000 € Monatsbrutto 1.275,17 € Basiselterngeld im Monat.
Angenommen: Steuerklasse IV, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.
Für die Steuerklassen I, II und IV ergibt die Rechnung denselben Betrag. Der Lohnsteuerabzug dieser drei Klassen folgt derselben Tarifstufe des § 32a EStG, und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Klasse II wirkt sich auf die Jahressteuer aus, nicht auf das Elterngeld-Netto. Wer Klasse I oder II hat, liest hier also seine eigene Zahl.
Die Rechnung über drei Bruttostufen
Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.
| MonatsbruttoEuro je Monat | Klasse IIIEuro je Monat | Klasse IVEuro je Monat | Klasse VEuro je Monat |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 960,38 € | 897,26 € | 758,71 € |
| 3.000 € | 1.443,87 € | 1.275,17 € | 1.059,21 € |
| 4.500 €Höchstbetrag erreicht | 1.800,00 € | 1.800,00 € | 1.495,49 € |
Klasse IV nach Monatsbrutto
Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
Dieselbe Rechnung ergibt in Klasse III 1.443,87 € und in Klasse V 1.059,21 € im Monat, jeweils bei 3.000 € Monatsbrutto.
Rechne mit deinen eigenen Zahlen
Der Rechner auf der Startseite öffnet sich mit den Werten dieser Seite. Du änderst Brutto und Steuerklasse, und der Betrag rechnet sich neu.
Mit meinen Zahlen rechnenHäufige Fragen
Gilt das auch für Steuerklasse I und II?
Ja. Die Rechnung ergibt für I, II und IV denselben Betrag. Die Unterschiede dieser Klassen liegen in der Jahressteuer, nicht in dem Betrag, aus dem sich das Elterngeld errechnet.
Was ist mit Steuerklasse VI?
§ 2e Abs. 3 Satz 1 BEEG schließt die Steuerklasse VI für die Elterngeldberechnung aus, sagt aber nicht, was an ihre Stelle tritt. Diese Seite nennt dafür keine Zahl.
Welche Steuerklasse zählt für das Elterngeld?
Die, die in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate des Bemessungszeitraums gegolten hat (§ 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG).
Woher die Zahlen kommen
- § 2c Abs. 3 Satz 2 BEEGmaßgeblich ist die Steuerklasse der überwiegenden Zahl der Monate
- § 2e Abs. 1 BEEGAbzug für die Einkommensteuer nach der Steuerklasse
- § 2e Abs. 3 Satz 1 BEEGdie Steuerklasse VI bleibt unberücksichtigt
- § 32a EStGTarif, aus dem der Steuerabzug errechnet wird
Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.
Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.
