Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag: wie viel kommt dazu?
Bei 3.000 € Monatsbrutto sind es mit Geschwisterbonus 1.402,69 € statt 1.275,17 € im Monat, mit Zwillingen 1.575,17 € und mit beidem 1.702,69 €.
Angenommen: Steuerklasse IV, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.
Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro im Monat (§ 2a Abs. 1 BEEG). Er setzt ein älteres Geschwisterkind voraus: eines unter drei Jahren, oder zwei unter sechs Jahren.
Der Mehrlingszuschlag beträgt 300 Euro je weiterem Kind (§ 2a Abs. 4 BEEG). Bei Zwillingen ist das ein Zuschlag, bei Drillingen sind es zwei.
Beide kommen auf den bereits begrenzten Grundbetrag obendrauf. Wer am Höchstbetrag steht, kann dadurch über ihn hinauskommen. Beim ElterngeldPlus halbieren sich beide Zuschläge mit (§ 4a Abs. 2 BEEG).
Die Rechnung über drei Bruttostufen
Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.
| MonatsbruttoEuro je Monat | Ohne ZuschlagEuro je Monat | Mit GeschwisterbonusEuro je Monat | Mit ZwillingenEuro je Monat | Mit beidemEuro je Monat |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 897,26 € | 986,99 € | 1.197,26 € | 1.286,99 € |
| 3.000 € | 1.275,17 € | 1.402,69 € | 1.575,17 € | 1.702,69 € |
| 4.500 €Höchstbetrag erreicht | 1.800,00 € | 1.980,00 € | 2.100,00 € | 2.280,00 € |
Mit Geschwisterbonus nach Monatsbrutto
Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
Beide Zuschläge kommen auf den Grundbetrag obendrauf und schließen sich nicht aus. Der Unterschied zwischen 1.275,17 € und 1.702,69 € beträgt damit die Summe beider Zuschläge.
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Mit meinen Zahlen rechnenHäufige Fragen
Wie alt darf das Geschwisterkind sein?
Ein Kind unter drei Jahren genügt, oder zwei Kinder unter sechs Jahren (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BEEG). Der Bonus endet, sobald die Voraussetzung wegfällt, also mitten im Bezug.
Bekomme ich bei Zwillingen zweimal Elterngeld?
Nein. Es gibt einen Anspruch und dazu 300 Euro je weiterem Kind (§ 2a Abs. 4 BEEG). Bei Drillingen sind es 600 Euro.
Gelten die Zuschläge auch über dem Höchstbetrag?
Ja. Der Höchstbetrag nach § 2 Abs. 1 BEEG begrenzt den Grundbetrag. Die Zuschläge nach § 2a BEEG kommen darauf obendrauf.
Woher die Zahlen kommen
- § 2a Abs. 1 BEEGGeschwisterbonus, 10 Prozent und mindestens 75 Euro
- § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BEEGein Kind unter drei oder zwei unter sechs Jahren
- § 2a Abs. 4 BEEGMehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind
- § 4a Abs. 2 BEEGbeim ElterngeldPlus halbieren sich die Zuschläge mit
Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.
Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.
