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Wie hoch sind Mindestbetrag und Höchstbetrag beim Elterngeld?

Das Basiselterngeld liegt immer zwischen 300,00 € und 1.800,00 € im Monat, unabhängig davon, wie wenig oder wie viel jemand verdient hat.

Angenommen: Steuerklasse IV, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.

Die beiden Grenzen stehen im Gesetz und hängen nicht am Einkommen. Der Mindestbetrag nach § 2 Abs. 4 BEEG gilt auch für Menschen, die vor der Geburt gar nichts verdient haben. Der Höchstbetrag nach § 2 Abs. 1 BEEG begrenzt nach oben.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kommen auf den so begrenzten Betrag obendrauf. Wer am Höchstbetrag steht, kann dadurch über 1.800,00 € hinauskommen. Die Rechnung dazu steht auf der Seite zu den Zuschlägen.

Die Rechnung über drei Bruttostufen

Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.

Wie hoch sind Mindestbetrag und Höchstbetrag beim Elterngeld? Beträge je Monatsbrutto, gerechnet nach dem BEEG. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
MonatsbruttoEuro je MonatBasiselterngeldEuro je MonatElterngeldPlusEuro je Monat
500 €Mindestbetrag greift300,00 €150,00 €
3.000 €1.275,17 €637,58 €
8.000 €Höchstbetrag erreicht1.800,00 €900,00 €

Basiselterngeld nach Monatsbrutto

Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.

Ab rund 4.500 € Monatsbrutto ist der Höchstbetrag erreicht. Jeder Euro darüber erhöht das Elterngeld nicht mehr.

Rechne mit deinen eigenen Zahlen

Der Rechner auf der Startseite öffnet sich mit den Werten dieser Seite. Du änderst Brutto und Steuerklasse, und der Betrag rechnet sich neu.

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Häufige Fragen

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vorher nicht gearbeitet habe?

Der Mindestbetrag nach § 2 Abs. 4 BEEG beträgt 300,00 € im Monat und setzt kein Einkommen vor der Geburt voraus. Die übrigen Voraussetzungen des § 1 BEEG müssen trotzdem vorliegen.

Ab welchem Gehalt ändert sich nichts mehr?

Ab rund 4.500 € Monatsbrutto ist der Höchstbetrag von 1.800,00 € erreicht. Der genaue Punkt hängt an Steuerklasse und Versicherungspflicht.

Kann ich mehr als den Höchstbetrag bekommen?

Der Grundbetrag ist bei 1.800,00 € gedeckelt. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kommen nach § 2a BEEG obendrauf und können die Zahlung über diesen Betrag heben.

Woher die Zahlen kommen

  • § 2 Abs. 1 BEEGHöchstbetrag 1.800,00 € im Monat
  • § 2 Abs. 4 BEEGMindestbetrag 300,00 € im Monat
  • § 4a Abs. 2 BEEGMindestbetrag beim ElterngeldPlus
  • § 2a BEEGGeschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kommen obendrauf

Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.

Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

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