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Bis wann muss Elterngeld beantragt werden?

Gezahlt wird rückwirkend höchstens für die drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Bis zu drei Monate Verspätung kosten deshalb nichts, ab dem vierten Monat je 1.275,17 €.

Angenommen: Steuerklasse IV, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.

Eine Ausschlussfrist, nach der der Anspruch ganz entfällt, gibt es nicht. Was es gibt, ist eine Grenze für die Rückwirkung: § 7 Abs. 1 Satz 2 BEEG zahlt höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Beginn des Lebensmonats, in dem der Antrag eingegangen ist.

Gerechnet wird in Lebensmonaten, nicht in Kalendermonaten. Der erste Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt und endet einen Tag vor demselben Datum im Folgemonat.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Er geht an die Elterngeldstelle des eigenen Bundeslandes, nicht an den Arbeitgeber und nicht an die Krankenkasse.

Die Rechnung über drei Bruttostufen

Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.

Bis wann muss Elterngeld beantragt werden? Beträge je Monatsbrutto, gerechnet nach dem BEEG. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
MonatsbruttoEuro je MonatBasis je MonatEuro je Monat3 Monate zu spätEuro verloren4 Monate zu spätEuro verloren6 Monate zu spätEuro verloren
2.000 €897,26 €0 €897 €2.692 €
3.000 €1.275,17 €0 €1.275 €3.826 €
4.500 €Höchstbetrag erreicht1.800,00 €0 €1.800 €5.400 €

4 Monate zu spät nach Monatsbrutto

Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.

Ab dem vierten Monat Verspätung fällt je Monat ein Monatsbetrag weg, bei 3.000 € Monatsbrutto also 1.275,17 € je Monat.

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Häufige Fragen

Verfällt mein Anspruch, wenn ich zu spät bin?

Der Anspruch als solcher verfällt nicht. Es werden nur höchstens drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Alles, was weiter zurückliegt, wird nicht nachgezahlt.

Kann ich vor der Geburt beantragen?

Der Antrag setzt die Geburt voraus, weil die Geburtsurkunde beiliegen muss. Vorbereiten lässt sich alles davor, einreichen erst danach.

Wann muss ich die Elternzeit anmelden?

Das ist eine andere Frist und betrifft den Arbeitgeber, nicht die Elterngeldstelle: spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG), für Abschnitte nach dem dritten Geburtstag 13 Wochen (Nr. 2).

Woher die Zahlen kommen

  • § 7 Abs. 1 Satz 1 BEEGElterngeld ist schriftlich zu beantragen
  • § 7 Abs. 1 Satz 2 BEEGrückwirkend höchstens drei Lebensmonate
  • § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEGElternzeit sieben Wochen vorher anmelden
  • § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG13 Wochen für Abschnitte nach dem dritten Geburtstag

Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.

Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

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