Wie viel Elterngeld bei 2.500 Euro brutto?
Bei 2.500 € Monatsbrutto ergibt die Rechnung 1.088,45 € Basiselterngeld im Monat.
Angenommen: Steuerklasse IV, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, rentenversicherungspflichtig, versichert nach dem Recht der Arbeitsförderung, keine Kirchensteuer, kein älteres Geschwisterkind im anspruchsberechtigten Alter, ein Kind, kein eigenes Einkommen während des Elterngeldbezugs.
Die Rechnung über drei Bruttostufen
Die Tabelle lässt sich seitlich schieben.
| MonatsbruttoEuro je Monat | BasiselterngeldEuro je Monat | ElterngeldPlusEuro je Monat | 12 BasismonateEuro insgesamt |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 897,26 € | 448,63 € | 10.767 € |
| 3.000 € | 1.275,17 € | 637,58 € | 15.302 € |
| 4.500 €Höchstbetrag erreicht | 1.800,00 € | 900,00 € | 21.600 € |
Basiselterngeld nach Monatsbrutto
Dieselben Zahlen wie in der Tabelle, als Säulen. Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
Über zwölf Basismonate sind das 13.061 €. Als ElterngeldPlus wären es 544,23 € im Monat über die doppelte Zahl an Monaten.
Rechne mit deinen eigenen Zahlen
Der Rechner auf der Startseite öffnet sich mit den Werten dieser Seite. Du änderst Brutto und Steuerklasse, und der Betrag rechnet sich neu.
Mit meinen Zahlen rechnenHäufige Fragen
Ist das der Betrag, den ich bekomme?
Es ist das Ergebnis einer Modellrechnung mit den Annahmen, die unter der Zahl stehen. Weicht einer dieser Punkte bei dir ab, weicht auch der Betrag ab. Über deinen Anspruch entscheidet die Elterngeldstelle.
Warum nicht 65 Prozent von meinem Netto?
Maßgeblich ist nicht das Netto der Gehaltsabrechnung, sondern das Elterngeld-Netto nach §§ 2c bis 2f BEEG. Es zieht pauschale Beträge für Steuern und Sozialabgaben ab, nicht deine tatsächlichen. Deshalb liegt es meist über deinem Netto.
Zählt mein heutiges Gehalt?
Nein. Gezählt wird der Durchschnitt der zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt (§ 2b Abs. 1 Satz 1 BEEG). Monate mit Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld fallen dabei heraus.
Woher die Zahlen kommen
- § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEGElterngeld in Höhe von 67 Prozent des Einkommens vor der Geburt
- § 2 Abs. 2 Satz 2 BEEGAbsenkung auf bis zu 65 Prozent oberhalb von 1.200 Euro
- § 2 Abs. 1 BEEGHöchstbetrag 1.800,00 € im Monat
- § 2 Abs. 4 BEEGMindestbetrag 300,00 € im Monat
- §§ 2c bis 2f BEEGpauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben
Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026. Alle Beträge dieser Seite sind mit derselben Rechenlogik erzeugt, die auch den persönlichen Plan erstellt.
Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.
