Wie genau rechnet ElternPlan?
Jede Zahl in deinem Plan entsteht aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Ob wir es richtig gelesen haben, lässt sich nicht an uns selbst prüfen. Deshalb halten wir unsere Rechnung gegen den Elterngeldrechner des Bundes, mit 13 erfundenen Fällen, die die Bandbreite abdecken sollen: vom Mindestbetrag bis zum Höchstbetrag, mit und ohne Pflichtversicherung, mit Gewinneinkünften, mit Geschwisterkind, in vier Steuerklassen.
13
Fälle geprüft
8 von 13
liegen unter 10,00 € Abstand im Monat
0
Fälle, in denen wir mehr nennen als der amtliche Rechner
Die dritte Zahl ist uns die wichtigste. In keinem der 13 Fälle verspricht ElternPlan mehr, als der amtliche Rechner nennt. Wo wir abweichen, nennen wir den niedrigeren Betrag. Eine Enttäuschung beim Bescheid wiegt schwerer als eine angenehme Überraschung.
Wo wir mehr als 10,00 € danebenliegen
5 der 13 Fälle verfehlen die Grenze, und jeder aus einem Grund, den wir benennen können. Der größte Abstand beträgt 195,34 € im Monat.
Freiwillig gesetzlich versichert, Steuerklasse III, 3.000 € Monatsbrutto
Unsere Rechnung: 1.581,75 € im Monat. Der amtliche Rechner: 1.623,81 €. Abstand: 42,06 €.
Wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist, bekommt bei uns keinen Abzug für die Krankenversicherung. Das Steuerrecht sieht dafür einen eigenen Teilbetrag vor, der sich nach den tatsächlich gezahlten Beiträgen bemisst, und die kennen wir nicht. Wir rechnen in diesen Fällen zu wenig, nicht zu viel.
Privat krankenversichert, Steuerklasse III, 3.000 € Monatsbrutto
Unsere Rechnung: 1.581,75 € im Monat. Der amtliche Rechner: 1.623,81 €. Abstand: 42,06 €.
Wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist, bekommt bei uns keinen Abzug für die Krankenversicherung. Das Steuerrecht sieht dafür einen eigenen Teilbetrag vor, der sich nach den tatsächlich gezahlten Beiträgen bemisst, und die kennen wir nicht. Wir rechnen in diesen Fällen zu wenig, nicht zu viel.
Ohne Rentenversicherungspflicht, Steuerklasse III, 3.000 € Monatsbrutto
Unsere Rechnung: 1.604,66 € im Monat. Der amtliche Rechner: 1.800,00 €. Abstand: 195,34 €.
Dieser Fall ist nicht geklärt. Der amtliche Rechner setzt hier sehr geringe Abzüge an und kommt deshalb auf den Höchstbetrag. Wir rechnen mit den Abzügen, die nach dem Gesetzeswortlaut anfallen, und kommen darunter heraus. Auch hier gilt: Wir nennen weniger, nicht mehr.
Steuerklasse V, 2.500 € Monatsbrutto
Unsere Rechnung: 895,96 € im Monat. Der amtliche Rechner: 908,97 €. Abstand: 13,01 €.
In Steuerklasse V ist die Lohnsteuer rund zehnmal so hoch wie in Klasse III. Unsere Steuerrechnung ist eine Näherung an den amtlichen Programmablaufplan, und was bei kleiner Steuer drei Euro ausmacht, macht bei großer Steuer mehr aus.
Rein selbständig, 36.000 € Gewinn im Jahr, in keinem Zweig pflichtversichert
Unsere Rechnung: 1.621,72 € im Monat. Der amtliche Rechner: 1.740,38 €. Abstand: 118,66 €.
Wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist, bekommt bei uns keinen Abzug für die Krankenversicherung. Das Steuerrecht sieht dafür einen eigenen Teilbetrag vor, der sich nach den tatsächlich gezahlten Beiträgen bemisst, und die kennen wir nicht. Wir rechnen in diesen Fällen zu wenig, nicht zu viel.
Was das für deinen Plan heißt
Bist du angestellt und gesetzlich pflichtversichert, liegt unsere Zahl in dieser Prüfung wenige Euro unter der amtlichen. Das sind die Fälle, die den größten Teil ausmachen.
Bist du privat oder freiwillig gesetzlich versichert oder selbständig, rechnen wir systematisch zu niedrig. Der Grund steht oben. Dein tatsächliches Elterngeld liegt dann voraussichtlich über dem, was dein Plan nennt. Wir weisen im Plan an der betroffenen Zahl darauf hin.
In jedem Fall gilt: Dein Plan ist eine Modellrechnung. Über deinen Anspruch und über die Höhe entscheidet allein die Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Unsere Empfehlung steht auf jeder Seite und sie gilt: Lass deinen Plan dort vor dem Antrag kostenlos prüfen.
Wie wir gemessen haben
- Verglichen wurde mit dem Elterngeldrechner mit Planer des Bundes auf familienportal.de. Die amtlichen Beträge wurden am 10.10.2026 abgelesen.
- Gemeinsame Angaben aller Fälle: Bayern, ein Kind, errechneter Termin 15.04.2027, Mutterschutz ja, nicht alleinerziehend, nur ein Elternteil bezieht Elterngeld, zwölf Monate Basiselterngeld. Verglichen wird der Monatsbetrag des Basiselterngeldes.
- Alle Fälle sind erfunden. Es sind keine Kundendaten, und es wurden keine verwendet.
- Unsere Beträge auf dieser Seite sind nicht abgeschrieben. Sie werden bei jedem Bau neu gerechnet, mit derselben Logik, die auch deinen Plan erstellt. Ändert sich unsere Rechnung, ändern sich die Zahlen hier mit.
- Rechtsstand 08/2026, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.
