ElternPlan

Wie genau rechnet ElternPlan?

Jede Zahl in deinem Plan entsteht aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Ob wir es richtig gelesen haben, lässt sich nicht an uns selbst prüfen. Deshalb halten wir unsere Rechnung gegen den Elterngeldrechner des Bundes, mit 13 erfundenen Fällen, die die Bandbreite abdecken sollen: vom Mindestbetrag bis zum Höchstbetrag, mit und ohne Pflichtversicherung, mit Gewinneinkünften, mit Geschwisterkind, in vier Steuerklassen.

13

Fälle geprüft

8 von 13

liegen unter 10,00 € Abstand im Monat

0

Fälle, in denen wir mehr nennen als der amtliche Rechner

Die dritte Zahl ist uns die wichtigste. In keinem der 13 Fälle verspricht ElternPlan mehr, als der amtliche Rechner nennt. Wo wir abweichen, nennen wir den niedrigeren Betrag. Eine Enttäuschung beim Bescheid wiegt schwerer als eine angenehme Überraschung.

Wo wir mehr als 10,00 € danebenliegen

5 der 13 Fälle verfehlen die Grenze, und jeder aus einem Grund, den wir benennen können. Der größte Abstand beträgt 195,34 € im Monat.

Was das für deinen Plan heißt

Bist du angestellt und gesetzlich pflichtversichert, liegt unsere Zahl in dieser Prüfung wenige Euro unter der amtlichen. Das sind die Fälle, die den größten Teil ausmachen.

Bist du privat oder freiwillig gesetzlich versichert oder selbständig, rechnen wir systematisch zu niedrig. Der Grund steht oben. Dein tatsächliches Elterngeld liegt dann voraussichtlich über dem, was dein Plan nennt. Wir weisen im Plan an der betroffenen Zahl darauf hin.

In jedem Fall gilt: Dein Plan ist eine Modellrechnung. Über deinen Anspruch und über die Höhe entscheidet allein die Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Unsere Empfehlung steht auf jeder Seite und sie gilt: Lass deinen Plan dort vor dem Antrag kostenlos prüfen.

Wie wir gemessen haben

Modellrechnung, keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

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